Das Versicherungswesen ist in Deutschland wie in allen entwickelten Staaten durch eine große Vielfalt von Unternehmen (Deutschland 2010: 626) und eine schier unübersehbare Zahl von Tarifen gekennzeichnet. Die Entwicklung hat historische Gründe und bedeutet für die Versicherungsnehmer einerseits sehr viele Wahlmöglichkeiten, andererseits eine hohe Unübersichtlichkeit. Ebenfalls historisch haben sich Rechtsgrundlagen für das Versicherungswesen herausgebildet, die dem Verbraucherschutz einen sehr hohen Stellenwert zumessen.
Rechtsformen und historische Entwicklung
In Deutschland können Versicherer nur als Unternehmen auftreten, wobei sich die Rechtsformen des VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), der AG (Aktiengesellschaft) und des Öffentlichen Versicherers herausgebildet haben. Alle diese Rechtsformen haben ihren Ursprung in der Geschichte. Die VVaGs bildeten sich im 17./18. Jahrhundert als Vereine zum Beispiel von Handwerkern, Zunftmitgliedern oder sonstigen Gewerbetreibenden, die den gegenseitigen Schutz organisierten, bis heute sind die Versicherten gleichzeitig Inhaber des Unternehmens. Die Anstalten des öffentlichen Rechts wurden von Staats wegen gegründet, Aktiengesellschaften entstanden mit der Entwicklung des Kapitalmarktes und der gleichzeitigen Entwicklung großer, finanzstarker Versicherungskonzerne. Die Versicherer sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet, ihre Sparten voneinander zu trennen und einzelne Versicherungsleistungen durch rechtlich selbstständige Unternehmen anzubieten. Ebenso müssen die sich dadurch bildenden Konzerne anderweitige Finanzdienstleistungen in selbstständige Gesellschaften auslagern oder dürfen sie lediglich vermitteln. Diese Strukturen beugen einer Monopolisierung auf dem finanzstarken Sektor vor. Die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen unterliegt einer umfassenden und strengen staatlichen Kontrolle, in Deutschland durch das VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), das durch europäische Vorschriften ergänzt wird.
Versicherungsschutz selbst ist sehr alt und wurde bis ins 17. Jahrhundert in Kontinentaleuropa von Zünften oder Einzelpersonen gewährt, in Großbritannien ist dies heute noch möglich und üblich. Die erste auf staatliche Veranlassung gegründete Versicherung war in Deutschland im Jahr 1676 die Hamburger Feuerkasse, der erste europäische VVaG und gleichzeitig erste Lebensversicherer war im Jahr 1762 die britische Equitable Life. Die Geschichte der Versicherungsunternehmen ist gleichzeitig von Strukturveränderungen und Fusionen wie auch großer Kontinuität geprägt, es gibt in Deutschland viele Versicherungsunternehmen mit Jahrhunderte alter Geschichte. Eine neue historische Entwicklung setzte mit dem Beginn des 3. Jahrtausends durch den Direktvertrieb über das Internet ein. Die Unternehmensstrukturen von Versicherungen waren über Jahrhunderte stark vom Face-to-Face-Vertrieb mittels Handelsvertretern geprägt, dieses Modell könnte auslaufend sein.
Leistungen und Marketing
Generell ist es für jede natürliche und juristische Person notwendig, sich in bestimmter Hinsicht angemessen zu versichern. Viele Versicherungen sind daher gesetzlich vorgeschrieben, die entsprechende Rechtssprechung wird beständig weiterentwickelt. Es ist weder einem Menschen noch einer Organisation möglich, alle Risiken angemessen zu bewerten und dafür vorzusorgen, das wäre schlicht mathematisch nicht zu leisten und in der Vorsorge zu teuer. Die Versicherungswirtschaft und vor allem die Gemeinschaft aller Versicherten ist jedoch sehr wohl in der Lage, für die Schäden, die den Einzelnen mehr oder weniger zufällig treffen, aufzukommen und die Höhe der Vorsorge relativ angemessen zu berechnen. Versicherungen bewegen sich immer im Spannungsfeld zwischen einer Risikobewertung und dem Wunsch des Versicherungsnehmers, sich so preiswert wie möglich abzusichern, und was für den Einzelnen eine wirklich angemessene Absicherung ist, kann endgültig nicht beantwortet werden. Es wird also immer Versicherungsnehmer geben, die in der Summe mehr in die Versicherung einzahlen, als sie von ihr erhalten – in bestimmten Risikoarten ist das die große Mehrheit aller Versicherungsnehmer – und Personen, die aufgrund eines Schadens wesentlich mehr erhalten, als sie schon eingezahlt haben und je einzahlen können (mit denen trotzdem niemand tauschen möchte). Wenn es die Sorge vor einem Schaden nicht gäbe, die zudem nicht quantifizierbar ist, denn Statistik kann niemand fühlen, würde sich niemand versichern. Das Marketing der Versicherer zielt bei der Haftpflichtversicherung daher genau auf diese Sorge und gerät damit in die Kritik. Auch die internen Strukturen des Vertriebs, nicht umsonst innerhalb von „Strukturvertrieben“ organisiert, basieren sehr stark auf diesen Emotionen. Das erzeugt nicht nur gelegentliche Verdienstexzesse, sondern auch den Verdacht, dass auf Kosten der Versicherten und ihrer diffusen Sorgen unangemessen vergütet wird. Andererseits sind Versicherungsprodukte stark erklärungsbedürftig. Ob sich daher die preiswerten Direktversicherungen über das Internet, ohne die Hilfestellung eines Handelsvertreters, in Zukunft durchsetzen werden, wird sich innerhalb der nächsten zwanzig Jahre zeigen.